Monday Nov 11, 2024

Was eine „Awareness“-Dienst-Vereinbarung leisten kann: Im Gespräch mit dem IPN Kiel - Gleichstellungsbeauftragte und Personalrat geben Einblick in den Prozess.

Meine Gäst*innen sind Dr. Marta Chiarinotti, Referentin für Gleichstellung, Diversität und Karriereentwicklung und Adrian Grimm, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Doktorand der Didaktik der Physik und Personalrat am Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik in Kiel.

Das IPN ist eines von 97 Forschungs-Instituten der Leibniz-Gemeinschaft. Rund 200 Mitarbeitende des IPN arbeiten in 8 Fachabteilungen. Das renommierte Forschungsinstitut wurde in den 1960er Jahren gegründet und es besteht eine enge Kooperation mit der Christian-Albrechts-Universität Kiel.

Dr. Chiarinotti und Adrian Grimm geben uns im Gespräch einen Einblick in den Prozess zur Dienstvereinbarung „Awareness“ und der Definition einer Beschwerdestelle. Die Dienstvereinbarung regelt den Umgang mit Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing.

Wir werden hören, wie wichtig es ist, institutionalisierte Rollen zu definieren, damit diese auch unabhängig und frei handeln können, wenn sich Menschen an sie wenden, die Grenzüberschreitungen erfahren. Zudem erfahren wir, dass es von großem Nutzen sein kann, sich auch extern Unterstützung zu holen, in der Umsetzung eines solchen Vorhabens.

Die Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat haben eng mit der Geschäftsführung zusammengearbeitet und empfehlen, die Antidiskriminierungsstelle des jeweiligen Bundeslandes sowie einschlägige Antidiskriminierungsverbände der Zivilgesellschaft gerade bei der Klärung juristischer Sachverhalte mit einzubinden.

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